Immer wieder Übergriffe auf Höckerschwäne

Es ist mal wieder soweit. Die dunkle Jahreszeit hat begonnen und somit die Zeit in der sich die Übergriffe auf unsere Höckerschwäne häufen werden. Seit etlichen Jahren kommt es immer wieder an allen Bereichen entlang der Mosel zu Schlachtungen dieser Tiere. In der Regel wird den Schwänen fachgerecht das Brustfleisch rausgetrennt und der restliche Kadaver liegengelassen.  Seien Sie bitte aufmerksam. Sollten Sie derartige Todfunde machen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle und melden dies. Informieren Sie bitte desweiteren auch den zuständigen
Jagdpächter oder Jagdaufseher darüber.
Der Höckerschwan (Cygnus olor) gehört laut Bundesnaturschutzgesetz §7 zu den besonders geschützten Wasservogelarten.
Auch unterliegt der Höckerschwan dem Jagdrecht, ist aber ganzjährig von der Bejagung ausgenommen.
Personen die Schwäne verletzten oder töten, machen sich nach dem Bundesnaturschutzgesetz strafbar, erfüllen den Straftatbestand der Jagdwilderei und verstoßen gegen das Naturschutzgesetz.

   

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